
Handgepäck
Fluggästen eines AI-Flugzeuges ist es nicht erlaubt, in ihrem Handgepäck oder am Körper Flüssigkeiten, Gels oder Sprays, dazu zählen auch Getränke, Shampoos, Sonnenlotionen, Cremes, Zahnpasta, Haar-Gels, Haarsprays, flüssige Kosmetika oder andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz in größeren Mengen als 100 ml pro Artikel mitzuführen. Ausnahmeregelungen gelten für Arzneimittel und Inhalatoren (mit Nachweis der Indikation) und Babynahrung.
Die Gegenstände müssen in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel, von max. einem Liter Fassungsvermögen, getragen werden und zum separaten Röntgen beim Sicherheitscheck vorgelegt werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass das Handgepäck für die Kabine nachfolgende Abmessungen nicht überschreitet: 55 cm x 40 cm x 20 cm, mit einem Höchstgewicht von 8 kg.
Duty-free-Waren, die am Abflughafen in Indien gekauft wurden, werden nur dann für die Beförderung im Flugzeug zugelassen, wenn sie:
- in einem eindeutig identifizierbaren Beutel (mit dem Namen des Duty Free Shops und der Aufschrift "Duty Free Artikel"), an dem der Kaufbeleg eingesehen werden kann, transportiert werden.
Gepäckaufgabe
Gepäckstücke, die in der Summe der 3 Dimensionen (Länge + Breite + Höhe) größer als 45 Zoll oder 115 Zentimeter sind, können nicht als Handgepäck mitgeführt und müssen überprüft werden.
Air India sieht folgende Freigepäckgrenzen für alle Sektoren nach Indien vor
First Class | 40 kg |
Executive Class | 30 kg |
Economy Class | 20 kg |
Kleinkinder, ohne Anspruch auf einen Sitzplatz | 10 kg |
Air India sieht folgende Freigepäckgrenzen für alle nationalen Sektoren vor
First Class | 40 kg |
Executive Class | 40 kg |
Economy Class | 30 kg |
Kleinkinder, ohne Anspruch auf einen Sitzplatz | 10 kg |
Das zulässige Höchstgewicht für ein einzelnes Gepäckstück beträgt 32 kg. Diese Regel gilt für das gesamte Air India Netzwerk.
Erlaubte Freigepäckmenge: 2 Stücke bei maximal 23Kg pro Stück
Auf den Flügen in die USA können Passagiere 2 Gepaeckstücke aufgeben, das maximale Gewicht eines Koffers beträgt 23Kg.
Bei beiden darf die Summe der 3 Dimensionen (Länge + Breite + Höhe) nicht mehr als 107 Zoll betragen. Darüber hinaus sollte die lineare Dimension des einzelnen Gepäckstücks 62 Zoll nicht überschreiten.
Das Gewicht des einzelnen Gepäckstücks darf nicht mehr als 50 Pfund oder 23 kg betragen.
Kinder in allen Klassen:
Freigepäck: 1 Stück
Die Summe der 3 Dimensionen (Länge + Breite + Höhe) darf 45 Zoll oder 115 Zentimetern nicht überschreiten.
Darüber hinaus besteht der Anspruch auf 1 Falt-Buggy / Babykorb / Kleinkind-Autositz.
Bitte beachten Sie: Die folgenden Gegenstände werden als Teil Ihres einzucheckenden Freigepäcks angesehen und dürfen nicht größer als 62 in oder 158 cm sein - Schlafsack oder Isomatte / Rucksack / Ranzen / Tornister / Angelausrüstung / Sport-Waffen / Ski-Ausrüstung / Wasserski-Ausrüstung / Golfausrüstung/ Rollstuhl oder Hilfsgeräte von denen der Fluggast abhängig.
Kleinkinder dürfen 10 Kilo Freigepäck mitführen, haben aber keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Ein überprüfter Falt-Buggy oder Babykorb oder Stubenwagen oder Autositz für Kleinkinder kann mit in die Passagierkabine genommen werden, abhängig von dem zur Verfügung stehenden Platzmöglichkeiten.
Zahlende Kinder haben Anspruch auf die gleiche Freigepäckmenge wie Erwachsene.
Behinderte Fluggäste dürfen einen Rollstuhl oder andere Hilfsmittel mitführen.
Unbegleitetes Gepäck
Gepäck, welches als Fracht versendet wird, darf nur aus persönlichen Kleidungstücken und persönlichen Gegenständen des Passagiers bestehen. Dazu gehören tragbare Musikinstrumente, tragbare Schreibmaschinen und tragbare Sportgeräte, jedoch ohne elektronische Funktionen, Maschinen- oder Ersatzteile, Geld, Wertpapiere, Schmuck, Uhren und versilberte Waren, Felle, Filme, Kameras, Karten, Dokumente, Spirituosen, Parfums und Haushaltsgegenstände, Handelswaren und Verkaufsmuster.
Bitte beachten Sie:
Unbegleitetes Gepäck wird nur zwischen den gleichen Punkten (nur Flughäfen) transportiert, für die der Passagier auch ein gültiges Ticket besitzt, vorausgesetzt, dass das Gepäck spätestens am Abreisetag des Fluggastes bei einem akkreditierten IATA Frachtspediteur aufgegeben wurde.
Der Fahrgast, der diese Möglichkeit nutzt, muss eine Erklärung über den Inhalt des Gepäcks, und alle nötigen Unterlagen für den Versand und Zoll beilegen und ist für alle zusätzlichen Kosten, wie Abholung, Lieferung und Zollgebühren verantwortlich. Das Gepäck sollte bei der Zollabfertigung persönlich von dem Passagier oder durch einen Vertreter in Empfang genommen werden.
Es liegt im Ermessen des Frachtunternehmens, mit welchem Flug das Gepäck transportiert wird.
Verbotene Gegenstände
Bestimmte Gegenstände dürfen nicht an Bord von Flügen, ausgehend von zivilen Flughäfen in Indien und an Bord von in Indien registrierten Flugzeugen, innerhalb ausländischer Flughäfen mitgeführt werden. In Hinblick auf mehr Sicherheit auf den Flughäfen weltweit und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen, die durch die indische Regierung in Neu-Delhi beschlossen wurden, werden folgende Gegenstände beschlagnahmt und nicht wieder an die Fluggäste zurückgegeben, wenn diese im Handgepäck durch das Sicherheitspersonal am Flugsteig aufgefunden wurden.
Gegenstände, die nicht im Handgepäck mitgeführt werden dürfen:
Persönliche Gegenstände:
Feuerzeuge, spitze Metallscheren, realistische Nachbildungen von Spielzeugwaffen.
Scharfe Gegenstände:
Teppichmesser, Eisäxte / Eispickel, Messer (beliebiger Länge und Art, außer mit Rundblatt, Buttermesser, Kunststoff-Bestecke), Fleischerbeile, Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette), Säbel und Schwerter.
Sportgeräte:
Baseball-Schläger, Bögen und Pfeile, Cricketschläger, Golfschläger, Hockeyschläger, Lacrosseschläger, Billardstöcke, Skistöcke, Harpunen.
Waffen und Schusswaffen:
Munition, BB Waffen, Druckluft-Gewehre, Feuerwaffen, Teile von Waffen und Schusswaffen, Schrotflinten, Realistische Nachbildungen von Schusswaffen, Startpistolen.
Werkzeuge:
Äxte und Beile, Brandeisen, Brecheisen, Hämmer, Bohrer (einschließlich Akkubohrer), Sägen (einschließlich tragbarer, schnurloser Motorsägen), Schraubendreher (mit Ausnahme der in Brillen-Reparatur-Kits), Werkzeuge (einschließlich, aber nicht nur Schraubenschlüssel und Zangen), Schraubenschlüssel und Zangen.
Martial Arts- und Selbstverteidigung-Gegenstände:
Gummiknüppel, Black Jacks, Schlagringe, Kubatons, Tränengas / Pfefferspray, Martial Arts-Waffen, Night-Sticks, Nunchakus, Martial Arts- / Selbstverteidigungs-Gegenstände, Betäubungspistolen / Elektroschocker, Wurfsterne.
Gegenstände, die generell nicht mitgeführt werden dürfen, auch nicht im einzucheckenden Gepäck:
Feuerzeuge und Anzünder, wie Streichhölzer, Gewehre und Schusswaffen, Gaspistolen, Waffenanzünder und Schwarzpulver.
Explosivstoffe, Sprengkapseln, Dynamite, Feuerwerkskörper, Fackeln (jeglicher Art), Handgranaten, Plastiksprengstoff, Realistische Nachbildungen von Sprengkörpern, Brennbare Gegenstände,
Aerosol (jeglicher Art, außer für die persönliche Pflege oder Toilettenartikel in begrenzten Mengen), Brennstoffe (einschließlich zum Kochen und alle anderen brennbaren Flüssigbrennstoffe), Benzin, Gas-Brenner, Benzinfeuerzeug, Terpentin und Farbverdünner, Realistische Nachbildungen von Brandbeschleunigern.
Gefährliche Chemikalien und andere toxische Stoffe:
Chlor für Pools und Badeanstalten, Druckgasflaschen (einschließlich Feuerlöscher), Flüssige Bleichmittel, Auslaufgefährdete Batterien (mit Ausnahme der im Rollstuhl), Sprühfarbe, Tränengas.
Um die Flugreise so unkompliziert wie möglich zu gestalten, schlagen wir vor, dass Sie die meisten Artikel in Ihrem einzucheckenden Gepäck verstauen, und nur Wertgegenstände und dringend erforderlichen Dinge, in Ihrem Handgepäck an Bord des Flugzeugs mitbringen.
Sport-/ Musik-Ausrüstungen
Sportausrüstungen
Golf-Ausrüstung:
Ausrüstungen, bestehend aus einer Golftasche und ein Paar Schuhen, entsprechen 6 Kilogramm Übergepäck pro Set. Innerhalb der Freigepäckmenge darf jeweils nur eine Ausrüstung dieser Art mitgeführt werden.
Falls das Gesamtgewicht die zulässige Freigepäckmenge überschreitet, werden zusätzliche Gebühren fällig. Sollte die Golfausrüstung ein Gesamtgewicht von 15 Kilogramm überschreiten, wird sie wie normales Übergepäck behandelt und jedes Kilo zusätzlich berechnet.
Ski-/ Wasserski-Ausrüstung:
Die Skiausrüstung darf aus 1 Paar Skiern, ein Paar Stiefeln oder 1 Snowboard, 1 Paar Schuhen und 1 Paar Standard-Wasser-Ski bestehen. Die Gebühren werden nach dem Satz für 3 Kilogramm Übergepäck berechnet. Die Ski-Ausrüstungen dürfen innerhalb der zulässigen Freigepäckmenge mitgeführt werden, sollte die Freigepäckgrenze jedoch überschritten werden, gelten die oben aufgeführten Bedingungen. Innerhalb der Freigepäckmenge darf jeweils nur eine Ausrüstung dieser Art mitgeführt werden. Jede Überschreitung durch ein zusätzliches Ski-Set, wird nach dem normalen Satz für Übergepäck berechnet.
Angelausrüstung:
Die Angelausrüstung wird nach dem Gebührensatz für 4 Kilo Übergepäck berechnet. Die Angelausrüstung darf innerhalb der zulässigen Freigepäckmenge mitgeführt werden. Sollte die Freigepäckgrenze jedoch überschritten werden, gelten die Bedingungen, wie oben beschrieben. Falls das Gesamtgewicht der Angelausrüstung die 15 Kilogramm überschreitet, wird sie wie normales Übergepäck behandelt und jedes Kilogramm zusätzlich berechnet.
Gepäckverlust
Gepäckstücke, die beschädigt oder verspätet oder verloren gegangen sind, melden Sie bitte schnellstmöglich dem Air India Personal in der Ankunftshalle.
Ein Bericht wird aufgenommen und eine Kopie mit der Vorgangsnummer an sie ausgehändigt, damit Sie sich jederzeit über den Stand der Nachforschungen informieren können.
Verlust von Gepäck & Erstattung
Im Falle einer Beschädigung / Gepäckverlust gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Nach dem Warschauer Abkommen, entspricht die Haftung dem je nach Länderumrechnungsverordnung festgelegten Betrag, in Deutschland z. B. 27,35 €, in den USA 20 USD pro kg. Für internationale und innerdeutsche Reisen ist die Haftung für Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Teilverlust sowie eine verspätete Auslieferung von Reisegepäck kumulativ auf 1.000 Sonderziehungsrechte pro Reise und Reisendem begrenzt. Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist die Recheneinheit des internationalen Währungsfonds (IWF); 1.000 SZR entsprechen derzeit circa 1.100 € (Bitte beachten Sie, dass dieser Betrag Kursschwankungen unterliegt und sich daher ändern kann.).
Allerdings, kann ein Passagier eine höhere Haftungsgrenze in Anspruch nehmen, wenn er spätestens beim Check-in eine zusätzliche Erklärung abgibt und eine Zusatzgebühr entrichtet.
Die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Gepäck in inländischen Sektoren der Air India, wird durch die "Carriage By Air Act 1972" und wie folgt begrenzt:
a) bis zu einer Summe von Rs.450 / - pro kg, eingechecktes Gepäck des Reisenden.
b) bis zu einer Summe von Rs.4000 / - in Bezug auf Objekte, die der Fluggast selbst mit sich führt.
Das Warschauer Abkommen oder die Montrealer Konventionen gelten nur, wenn die inländische Reise in Verbindung mit einem internationalen Sektor steht.
Verspätete Gepäckauslieferung
Wenn die Gepäckauslieferung um 24 Stunden verzögert erfolgt und der Fluggast ein fremdes Land bereist ohne Zugang zum eigenen Kleiderschrank, dann werden zwischenzeitlich Kosten von GBP 50.00 oder der Gegenwert in lokaler Währung erstattet. In Indien entspricht die Summe INR 3.000,00.
Für rein inländische Reisen, haftet die Fluggesellschaft nicht durch eine Interimszahlung bei verspäteter Gepäckauslieferung.
Gepäckbeschädigung
Für Fluggäste internationaler Strecken gilt, im Falle einer Gepäckbeschädigung muss innerhalb von sieben Tagen nach Gepäckauslieferung eine schriftliche Beschwerde an Air India erfolgen.
Bei einer verspäteten Lieferung des Gepäcks und zusätzlichen Beschädigungen, muss die Beschwerde innerhalb von 21 Tagen ab Datum der Gepäckauslieferung erfolgen.
Bei rein inländischen Fluggästen muss die Beschwerde innerhalb von 3 Tagen beziehungsweise 14 Tagen erfolgen. Wenn das Gepäck irreparabel beschädigt wurde, wird sich die Fluggesellschaft um einen geeigneten Ersatz bemühen. Das Gepäck dient vorrangig zum Schutz des Inhaltes. Im Rahmen einer normalen Handhabung, können an Ihren Gepäckstücken Gebrauchsspuren, wie kleinere Schnitte, Kratzer, Beulen oder Verschmutzungen erkennbar sein. Wir hoffen auf ihr Verständnis, dass wir für diese Art von Beschädigung oder einer der folgenden keine Haftung übernehmen:
Abgebrochene Füße / Räder oder Griffe, Schäden an zu voll gepackten / übergroßen Taschen, Schäden an Ziehgriffen, zerbrechliche und verderbliche Gegenstände, verlorene Ziehgriffe, Herstellermängel.
Hinweis: Es wird empfohlen, keine Wertgegenstände wie Schmuck, Reiseschecks, Wertpapiere und Geld in ihrem Gepäck zu befördern. Der Beförderer haftet nicht für Verlust oder Beschädigung oder Verspätung bei der Lieferung von zerbrechlichen oder verderblichen Gegenständen, Geld, Schmuck, Silberwaren, Kameras, elektronischen Geräten, Video-/Computer- oder Foto-Ausrüstungen, Geschäftspapieren, Wertpapieren, Erbstücken, Antiquitäten, Kunstgegenständen, künstlerischen Arbeiten, unersetzbaren Büchern oder Publikationen, Manuskripten, Geschäftsunterlagen, Edelmetallen oder anderen Wertgegenständen mit vergleichbaren finanziellen Auswirkungen.